Eine Immobilie (auch Liegenschaft oder Anwesen) ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch gesehen ist es „unbewegliches Sachgut“.
Ob Eigentumswohnung oder Villa, als selbständiger gewerbetreibender Immobilienmakler, mit behördlicher Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung dieser Tätigkeit, umfasst meine Arbeit den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler) von Verträgen über Grundstücke / Immobilien, grundstücksgleiche Rechte, vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.
Der Erfolg ist Ihnen gewiss!
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